Lizenzbedingungen Privat 1.0

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Lizenzbedingungen

1. Vertragspartner

Lizenzgeber:

Dr. Sven Hermann

Salbeiweg 31

76149 Karlsruhe

Deutschland

Lizenznehmer:

Käufer des Bildes (Vertragsgegenstand s.u.)

2. Vertragsgegenstand

Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich unbeschränkte Recht zur Nutzung des folgenden Vertragsgegenstands: das auf Blitz-ART-ig.de käuflich erworbene, digitalen Bild zur privaten nicht kommerziellen Nutzung.

3. Lizenzgebiet

Die Lizenzrechte werden für das folgende Gebiet gewährt: Deutschland

4. Vertragslaufzeit

Die Lizenz wird für die unbestimmte Zeit Dauer gewährt

5. Vergütung

Die Vergütung für die Nutzung der Lizenz wird durch die Zahlungsabwicklung im Rahmen des Kaufes geregelt und hängt vom Bild ab.

6. Rechte und Pflichten der Vertragspartner

– Der Lizenzgeber sichert zu, dass er die erforderlichen Rechte zur Einräumung der Lizenz besitzt.

– Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Lizenz nur im Rahmen der vereinbarten Nutzung zu verwenden und die Lizenzgebühren fristgerecht zu zahlen.

– Der Lizenznehmer darf die Lizenz nicht an Dritte weitergeben oder unterlizenzieren.

7. Haftung und Gewährleistung

– Der Lizenzgeber haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

– Für Mängel der lizenzierten Rechte haftet der Lizenzgeber nach den gesetzlichen Vorschriften.

8. Schlussbestimmungen

– Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

– Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

– Gerichtsstand ist der Sitz des Lizenzgebers.

Karlsruhe, 8. Juni 2024

Dr. Sven Hermann

Der Lizenznehmer erklärt sich mit Kauf des jeweiligen Bildes mit dieser Lizenzbestimmung einverstanden.